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Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft zu den persönlichen Daten aus dem Melderegister. Die Meldebescheinigung kann mittels persönlicher Vorsprache bzw. auf dem Schriftweg beantragt werden.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Familienname
frühere Namen
Vornamen
Doktorgrad, Ordensname, Künstlername
Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Die erweiterte Meldebescheinigung:
Sollten Sie die Meldebescheinigung beispielsweise zum Zwecke der Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat benötigen, können Sie weitere Daten auf der (erweiterten) Meldebescheinigung ausweisen lassen:
frühere Anschriften (sofern gespeichert)
Einzugs-, Auszugsdaten
Religionszugehörigkeit
Familienstand und Ort der Ehe/-Lebenspartnerschaftsschließung
derzeitige Staatsangehörigkeiten
Geschlecht
Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehe-/Lebenspartner, zu minderjährigen Kindern
Daten zu Dokumenten
Für die erweiterte Meldebescheinigung geben Sie bitte an, für welche Stelle (welche Behörde) Sie diese benötigen. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, den Datenbestand der einfachen Meldebescheinigung zu minimieren.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie persönlich vorsprechen:
Personalausweis oder Reisepass
Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen:
Kopien der Ausweisdokumente
schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung mit eigenhändiger Unterschrift - Bitte nutzen Sie unser Formular "Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung".
mit Erklärung zur Übernahme der Kosten
mit Erklärung, welche Daten die Bescheinigung enthalten muss
mit Erklärung, wo die Bescheinigung vorzulegen ist
Angabe einer Telefonnummer für Rückfragen durch den Sachbearbeiter
Kosten
8 €